ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

© Rudy and Peter Skitterians from Pixabay

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört zu unserer Lebenskultur, auch wenn er in ländlichen Regionen oft ausbaufähig ist. Er soll eigentlich allen Menschen - ob körperlich beeinträchtigt oder nicht - durch ein entsprechend ausgebautes Streckennetz und leicht benutzbare Verkehrsmittel die Möglichkeit bieten, auch ohne ein Auto an das gewünschte Ziel zu gelangen. Dabei rückte in den letzten Jahren die barrierefreie Nutzbarkeit der Angebote immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit.

Im Januar 2013 trat in diesem Zusammenhang eine Novelle des Personen-Beförderungs-Gesetzes (PBefG) in Kraft. Sie enthielt auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Dadurch wurden die zuständigen Stellen verpflichtet, in ihren Nahverkehrsplänen die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen.

Ziel der Novelle ist es, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 01.01.2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen. Dabei sollen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes auch die Behindertenbeauftragten bzw. die Behindertenbeiräte sowie die Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste angehört werden (§ 8 Abs. 3 PBefG), um deren Interessen angemessen zu berücksichtigen und frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen.

Aktuelle Änderungen im Personenbeförderungsrecht

Darüber hinaus sind Anfang August 2021 weitere Änderungen im Personenbeförderungsrecht in Kraft getreten, mit denen eine eigene Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote/-dienste und Geschäftsmodelle geschaffen wurde (z.B. Uber). Bislang wurden diese Verkehre meist auf Grundlage einer Auffangvorschrift bzw. einer Experimentierklausel genehmigt.

Eine klarere Rechtsgrundlage gibt es nun dadurch, dass Vermittlungsplattformen als Personenbeförderer gelten, wenn sie die Mobilitätsservices kontrollieren. Dadurch tragen auch sie jetzt Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen bei von ihnen vermittelten Fahrten - bislang eine rechtliche Grauzone. Positiv bewertet in diesem Zusammenhang der VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. auch, dass lokale Behörden die Möglichkeit bekommen, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit und zu Emissionsstandards beim gewerblichen Pooling und für das Taxigewerbe zu erlassen, sowie ein dazugehöriges Sanktionsinstrument. So kann die Genehmigung für diese Services versagt werden, wenn Standards z.B. zur Barrierefreiheit nicht erfüllt werden.1

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V.
Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ - News 2022/01 vom 10.01.2022
Wie geht es weiter im Sinne eines barrierefreien ÖPNV/SPNV für alle?

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
vom 16. April 2021

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Ziel 2022: Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV
Artikel von Dipl.-Ing. Meinhard Distel vom VDV e.V.

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
mit Informationen zur Mobilität

Unentgeltliche Beförderung

Nach §§ 228 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) IX werden „Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Absatz 5 im Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 unentgeltlich befördert; die unentgeltliche Beförderung verpflichtet zur Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs. Voraussetzung ist, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist ... Die Wertmarke wird gegen Entrichtung eines Betrages von 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr ausgegeben."2

Unentgeltlich zu befördern sind dabei im Nahverkehr: Schwerbehinderte Menschen (GdB wenigstens 50), die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind.3

Unentgeltlich zu befördern sind im Nah- und Fernverkehr eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, sofern eine Berechtigung zur Mitnahme der Begleitperson besteht und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist und das Handgepäck, ein mitgeführter Rollstuhl, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund oder Behindertenbegleithund.4

In diesem Zusammenhang gibt es noch eine weitere Besonderheit: Menschen mit einem geringen Einkommen (z.B. Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Zahlung der Eigenbeteiligung befreit. Fragen zu diesen Regelungen beantworten die Versorgungsämter bzw. die Ämter für Soziale Angelegenheiten der jeweiligen Städte oder Gemeinden.

Hilfreiche Informationen

Ergänzende Informationen und Tipps rund um das Thema Mobilität für behinderte Reisende und die selbstbestimmte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland bietet Ihnen das Internetportal des Vereins Seh-Netz e.V.  Zu den Informationen des Vereins.

Infos zum ÖPNV in Deutschland

Immer mehr Städte bieten spezifische Informationen zum barrierefreien Angebot im Personennahverkehr an. Hier eine Auswahl aus - auch touristisch - interessanten Städten und Metropol-Regionen.

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Berlin

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Berlin und Brandenburg
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Chemnitz
Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Dresden und Umgebung
Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Düsseldorf
Düsseldorfer Tourismus-Gesellschaft

Informationen zum
Barrierefreien Personennahverkehr in Frankfurt a.M. und Umgebung
Stadt Frankfurt am Main

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Hamburg
Hamburg Tourismus / HVV

Informationen zum
Barrierefreier Nahverkehr in Hannover
Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH)

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Karlsruhe
Karlsruher Verkehrsverbund

Informationen zum
Barrierefreien Personennahverkehr in Köln
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Mittelsachsen
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in München
von der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)

Informationen zum
Barrierefreien Nahverkehr in Stuttgart
vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)

Einfach teilhaben
Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wheelmap – interaktive Karte für Menschen mit Rollstuhl
Die Wheelmap ist ein unabhängiges Projekt, welches interaktive Stadtpläne mit umfassenden Informationen für Menschen im Rollstuhl liefert. Damit bietet die Wheelmap eine Ergänzung zum barrierefreien Informationsangebot in den einzelnen Regionen.

Weiterführende Informationen

Quellenhinweise
  1. VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.: Reform des Personenbeförderungsgesetzes - Kompromiss mit Luft nach oben. Pressemitteilung vom 26. März 2021.
  2. § 228 § 228 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle, Absatz 1 und 2 im SGB IX - Sozialgesetzbuch
    Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
  3. Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: SGB IX - Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen, S. 2 f. Online unter https://www.lrasbk.de/media/custom/2961_620_1.PDF?1589356712 Zuletzt eingesehen am 02. September 2022.
    Ebenda.
  4. Eigene Recherchen und Informationen der jeweiligen Anbieter.
Aktualisierungsinformation

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 02.09.2022
Letzte Aktualisierung am: 02.09.2022