Fahrdienste

Fahrdienste

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Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen sich im Alltag deutlich mehr Herausforderungen stellen. Ein Beispiel von vielen: Mobilität. Während Menschen ohne Beeinträchtigung mal eben ins Auto steigen oder Bus und Bahn nutzen, um zu Freunden und Bekannten zu fahren, Theater oder Kino zu besuchen oder am Vereinsleben teilzunehmen, gilt für Menschen mit Beeinträchtigung: Ohne Unterstützung und Hilfe geht oft nicht sehr viel.1

Unterstützung durch Fahrdienste vor Ort

Unterstützung können hierbei besondere Fahrdienste für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bieten, die es in vielen Städte, Gemeinden und bei verschiedenen Trägern der freien Wohlfahrtsverbände gibt. Die dabei entstehenden Kosten müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht vom Betroffenen selbst übernommen werden. Die jeweils geltenden Regelungen zur Übernahme de Kosten sind hierbei jedoch von Stadt zu Stadt oder je nach Gemeinde unterschiedlich. Um hier belastbare Aussagen zu erhalten, müssen Sie den jeweiligen Träger, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, oder Ihre Stadt oder Gemeinde kontaktieren. Hier erhalten Sie dann konkrete Informationen über die aktuell bestehenden Regelungen zur Übernahme der Kosten in Ihrer Region.

DRK LV Sachsen

Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Sachsen e.V.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Zur regionalen Fahrdienst-Suche für Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus, zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, zu Veranstaltungen jeglicher Art, für Ausflüge, Einkaufsfahrten, Privatbesuche und Freizeitaktivitäten.

Ansprechpartner

Robert Schröder
Referent Fahrdienst

Tel.: 0351 / 4678-216
Fax: 0351 / 4678-222
E-Mail: r.schroeder@drksachsen.de

AWO KV Nordsachsen

Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Kreisverband Nordsachsen e.V.
AWO Mobiler Sozialer Hilfsdienst

Die AWO unterstützt Sie bei Rollstuhltransporten, Dialyse-Fahrten, Fahrten zu Veranstaltungen, Behindertenfahrdienst sowie Begleitdiensten außerhalb des Hauses. zum Angebot der AWO in Nordsachsen.

Ansprechpartner

Herr Roitzsch
MSHD Delitzsch
Berliner Straße 1
04509 Delitzsch

Tel.: 034202 / 32 43 33
Mobil: 0157 / 353 787 41

Herr Liebau
MSHD Bad Düben
Postweg 6
04849 Bad Düben

Tel.: 034243 / 28 98 99
Mobil: 0178 / 883 35 26

AWO KV Zwickau

Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Kreisverband Zwickau e.V.
Mobiler Dienst

Unterstützung bei Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus, zu Kur-, Erholungs- & Rehabilitationseinrichtungen, zu Veranstaltungen jeglicher Art, Ausflügen und Freizeitaktivitäten, Einkaufsfahrten sowie Privatbesuchen. Mehr Informationen zum Angebot gibt es hier.

Ansprechpartnerin

Frau Radeck
AWO Zwickau
Salutstr. 1
08066 Zwickau

Tel.: 0375 / 36 09 15 59
Fax: 0375 / 36 09 16 51
E-Mail: essen.raedern@awo-zwickau.de

ASB OV Neustadt

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
OV Neustadt/Sachsen e.V.
Informationen zu Fahrdiensten

Der ASB unterstützt Sie bei Fahrten zu Ärzten, Individualfahrten (z. B. zu Einkäufen, Feierlichkeiten, Betriebsausflügen etc.), Flughafentransfers, Vereinsfahrten und Ausflugsfahrten. Mehr Informationen beim ASB in Neustadt. Weitere Informationen zu angebotenen Ausflugsfahrten gibt es hier.

Ansprechpartner

ASB OV Neustadt/Sachsen e.V.
Fahrdienst
Berthelsdorfer Straße 21
01844 Neustadt in Sachsen

Tel.: 03596 / 561-424
Fax: 03596 / 561-428
E-Mail: fahrdienst@asn-neustadt-sachsen.de

ASB OV Riesa

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
ASB Ortsverband Riesa e.V.
Der Fahrdienst

Der ASB Riesa fährt Sie gerne zu und von Kur-, Erholungs- und Rehabilitätseinrichtungen, Ihrem Haus- oder Facharzt, ambulanten oder stationären Behandlungen, Therapie- und Serienbehandlungen (Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie), stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime/Tagespflege), Bus, Bahn oder Flug sowie Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten.

Fahrdienst Riesa
Disponent
Thomas Clauß
Bahnhofstr. 4
01587 Riesa

Tel.: 03525 / 73 32 27
Fax: 03525 / 52 96 77
E-Mail: fahrdienst-riesa@asb-riesa.de
​
Fahrdienst Nossen
Katrin Andreas-Steffens
Freiberger Straße 78
01683 Nossen

​Tel.: 035242 / 66 10
Mobil: 0172 / 530 18 88
E-Mail: fahrdienst@asb-nossen.de

ASB KV Zwickau

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
ASB Kreisverband Zwickau e.V.
Fahrdienste

Informationen zu den Fahrdiensten des ASB KV Zwickau.

Ansprechpartner

Frau Gehmlich
ASB KV Zwickau e. V.
Fahrdienst
Bürgerschachtstr. 6
08056 Zwickau

Telefon : 0375 / 78 80 440
Fax : 0375 / 78 80 44 33

ASB OV Königstein/Pirna

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
ASB OV Königstein/Pirna
Fahrdienste

Informationen zu Fahrdiensten des ASB OV Königstein/Pirna.

Ansprechpartner

Christian Möbius
Fahrdienstleiter
Schloßpark 27
01796 Pirna

Tel.: 03501 / 4909810
Fax: 03501 / 4909819
E-Mail: fahrdienst@asb-koenigstein-pirna.de

Fahrten zur ambulanten Behandlung

Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), welches zum 1. Januar 2019 in Kraft trat, gab es auch eine Neuregelung der Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen bei medizinisch bedingte Fahrten zur ambulanten Behandlung. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und für Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Worum geht es genau?

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen gesetzliche Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Der entsprechende Rahmen hierbei wird gesetzt durch die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Hierzu gehören Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem vorgegebenen Therapieschema, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist. Dabei muss diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Versicherten in einer Weise beeinträchtigen, dass die Beförderung des Versicherten zur Vermeidung von Schaden an dessen Leib und Leben unerlässlich ist. Diese Voraussetzungen sind regelhaft bei Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung erfüllt.

Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden weiterhin dann erstattet, wenn Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen oder eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können.

Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.

Durch das PpSG gelten Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion). Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW, einem Mietwagen (i. S. des § 49 Personenbeförderungsgesetzes) oder Taxi (i. S. des § 47 Personenbeförderungsgesetz) durchgeführt werden. Ist für die Beförderung hingegen aus medizinischen Gründen ein Krankenwagen (KTW) erforderlich, ist weiterhin eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist jedoch eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.

Weiterführende Informationen

Quellenhinweise
  1. Ennepe-Ruhr-Kreis: Fahrdienst macht Menschen mit Behinderungen mobiler. Pressemitteilung vom 25. Januar 2017. Online unter http://www.presse-service.de/data.aspx/static/952960F.html Zuletzt eingesehen am 2. September 2022.
  2. Eigene Recherchen und Informationen der jeweiligen Anbieter.
Aktualisierungsinformation

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 02.09.2022
Letzte Aktualisierung am: 02.09.2022