Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen sich im Alltag deutlich mehr Herausforderungen stellen. Ein Beispiel von vielen: Mobilität. Während Menschen ohne Beeinträchtigung mal eben ins Auto steigen oder Bus und Bahn nutzen, um zu Freunden und Bekannten zu fahren, Theater oder Kino zu besuchen oder am Vereinsleben teilzunehmen, gilt für Menschen mit Beeinträchtigung: Ohne Unterstützung und Hilfe geht oft nicht sehr viel.1
Unterstützung können hierbei besondere Fahrdienste für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bieten, die es in vielen Städte, Gemeinden und bei verschiedenen Trägern der freien Wohlfahrtsverbände gibt. Die dabei entstehenden Kosten müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht vom Betroffenen selbst übernommen werden. Die jeweils geltenden Regelungen zur Übernahme de Kosten sind hierbei jedoch von Stadt zu Stadt oder je nach Gemeinde unterschiedlich. Um hier belastbare Aussagen zu erhalten, müssen Sie den jeweiligen Träger, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, oder Ihre Stadt oder Gemeinde kontaktieren. Hier erhalten Sie dann konkrete Informationen über die aktuell bestehenden Regelungen zur Übernahme der Kosten in Ihrer Region.
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Sachsen e.V.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Zur regionalen Fahrdienst-Suche für Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus, zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, zu Veranstaltungen jeglicher Art, für Ausflüge, Einkaufsfahrten, Privatbesuche und Freizeitaktivitäten.
Ansprechpartner
Robert Schröder
Referent Fahrdienst
Tel.: 0351 / 4678-216
Fax: 0351 / 4678-222
E-Mail: r.schroeder@drksachsen.de
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Kreisverband Nordsachsen e.V.
AWO Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Die AWO unterstützt Sie bei Rollstuhltransporten, Dialyse-Fahrten, Fahrten zu Veranstaltungen, Behindertenfahrdienst sowie Begleitdiensten außerhalb des Hauses. zum Angebot der AWO in Nordsachsen.
Ansprechpartner
Herr Roitzsch
MSHD Delitzsch
Berliner Straße 1
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 / 32 43 33
Mobil: 0157 / 353 787 41
Herr Liebau
MSHD Bad Düben
Postweg 6
04849 Bad Düben
Tel.: 034243 / 28 98 99
Mobil: 0178 / 883 35 26
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Kreisverband Zwickau e.V.
Mobiler Dienst
Unterstützung bei Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus, zu Kur-, Erholungs- & Rehabilitationseinrichtungen, zu Veranstaltungen jeglicher Art, Ausflügen und Freizeitaktivitäten, Einkaufsfahrten sowie Privatbesuchen. Mehr Informationen zum Angebot gibt es hier.
Ansprechpartnerin
Frau Radeck
AWO Zwickau
Salutstr. 1
08066 Zwickau
Tel.: 0375 / 36 09 15 59
Fax: 0375 / 36 09 16 51
E-Mail: essen.raedern@awo-zwickau.de
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
OV Neustadt/Sachsen e.V.
Informationen zu Fahrdiensten
Der ASB unterstützt Sie bei Fahrten zu Ärzten, Individualfahrten (z. B. zu Einkäufen, Feierlichkeiten, Betriebsausflügen etc.), Flughafentransfers, Vereinsfahrten und Ausflugsfahrten. Mehr Informationen beim ASB in Neustadt. Weitere Informationen zu angebotenen Ausflugsfahrten gibt es hier.
Ansprechpartner
ASB OV Neustadt/Sachsen e.V.
Fahrdienst
Berthelsdorfer Straße 21
01844 Neustadt in Sachsen
Tel.: 03596 / 561-424
Fax: 03596 / 561-428
E-Mail: fahrdienst@asn-neustadt-sachsen.de
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
ASB Ortsverband Riesa e.V.
Der Fahrdienst
Der ASB Riesa fährt Sie gerne zu und von Kur-, Erholungs- und Rehabilitätseinrichtungen, Ihrem Haus- oder Facharzt, ambulanten oder stationären Behandlungen, Therapie- und Serienbehandlungen (Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie), stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime/Tagespflege), Bus, Bahn oder Flug sowie Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten.
Fahrdienst Riesa
Disponent
Thomas Clauß
Bahnhofstr. 4
01587 Riesa
Tel.: 03525 / 73 32 27
Fax: 03525 / 52 96 77
E-Mail: fahrdienst-riesa@asb-riesa.de
Fahrdienst Nossen
Katrin Andreas-Steffens
Freiberger Straße 78
01683 Nossen
Tel.: 035242 / 66 10
Mobil: 0172 / 530 18 88
E-Mail: fahrdienst@asb-nossen.de
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
ASB Kreisverband Zwickau e.V.
Fahrdienste
Informationen zu den Fahrdiensten des ASB KV Zwickau.
Ansprechpartner
Frau Gehmlich
ASB KV Zwickau e. V.
Fahrdienst
Bürgerschachtstr. 6
08056 Zwickau
Telefon : 0375 / 78 80 440
Fax : 0375 / 78 80 44 33
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
ASB OV Königstein/Pirna
Fahrdienste
Informationen zu Fahrdiensten des ASB OV Königstein/Pirna.
Ansprechpartner
Christian Möbius
Fahrdienstleiter
Schloßpark 27
01796 Pirna
Tel.: 03501 / 4909810
Fax: 03501 / 4909819
E-Mail: fahrdienst@asb-koenigstein-pirna.de
Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), welches zum 1. Januar 2019 in Kraft trat, gab es auch eine Neuregelung der Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen bei medizinisch bedingte Fahrten zur ambulanten Behandlung. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und für Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
Worum geht es genau?
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen gesetzliche Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Der entsprechende Rahmen hierbei wird gesetzt durch die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Hierzu gehören Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem vorgegebenen Therapieschema, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist. Dabei muss diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Versicherten in einer Weise beeinträchtigen, dass die Beförderung des Versicherten zur Vermeidung von Schaden an dessen Leib und Leben unerlässlich ist. Diese Voraussetzungen sind regelhaft bei Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung erfüllt.
Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden weiterhin dann erstattet, wenn Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen oder eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können.
Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.
Durch das PpSG gelten Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion). Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW, einem Mietwagen (i. S. des § 49 Personenbeförderungsgesetzes) oder Taxi (i. S. des § 47 Personenbeförderungsgesetz) durchgeführt werden. Ist für die Beförderung hingegen aus medizinischen Gründen ein Krankenwagen (KTW) erforderlich, ist weiterhin eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist jedoch eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.
Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 02.09.2022
Letzte Aktualisierung am: 02.09.2022