„Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Viele Patienten beklagen zudem die mangelnde oder ungenügende Information durch den Behandelnden, sie fühlen sich oftmals alleine gelassen“, erläutert die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits 2012. „Die Regelungen (des Patientenrechtegesetzes) gleichen das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus. Patientinnen und Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Es wird sichergestellt, dass Patienten in die Patientenakte Einsicht nehmen können. Wichtige Beweiserleichterungen für Patienten werden klar geregelt und für jeden nachvollziehbar gemacht. Sie beruhen auf der Rechtsprechungsentwicklung. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler nicht erfolgreich gewesen wäre.“ Leutheusser-Schnarrenberger fasste es kurz zusammen: „Das Gesetz hilft Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können.“
Das 2012 verabschiedete Patientenrechtegesetz hat eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen und sorgte dadurch für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen. So wurden die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ausgebaut und verbessert. Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z. B. durch medizinische Gutachten geschehen. Nicht fristgemäße Entscheidungen der Krankenkassen werden sanktioniert."
Der damalige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, ergänzte: „Das Patientenrechtegesetz stärkt die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner ... Es ist kein Gesetz gegen jemanden, sondern sorgt für einen transparenten sowie fairen Ausgleich der Interessen und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ... Ich bin sicher, dass das Gesetz dazu beiträgt, dass unser Gesundheitssystem von allen Beteiligten als gerechter empfunden werden kann.“1
In diesem Zusammenhang weist das Bundesministerium für Gesundheit darauf hin, dass mit dem Patientenrechtegesetz das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigener Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert wurde und wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten festgeschrieben wurden, wie z. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen fest. Nun gäbe es "im Bürgerlichen Gesetzbuch einen eigenen Abschnitt, der sich mit dem medizinischen Behandlungsvertrag und den Rechten und Pflichten im Rahmen der Behandlung befasst. Geregelt werden vertragliche Pflichten beider Seiten, insbesondere aber die Pflichten der Behandelnden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes beschränkt sich dabei nicht auf die Behandlung durch die Angehörigen der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, sondern erfasst auch die Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen."2
Patientenrechtegesetz
Zum Patientenrechtegesetz im Bundesgesetzblatt
Patientenrechte werden vom Bundesgesundheitsministerium wie folgt definiert: "Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zustehen. Diese Rechte gelten nicht nur gegenüber Ärztinnen und Ärzten sondern sie gelten in jedem Behandlungsverhältnis, also zum Beispiel auch gegenüber Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Zu den Rechten gehören unter anderem:
Der Begriff Patientenrechte wird uneinheitlich verwendet. So wird zum Beispiel auch das Recht auf freie Arztwahl umgangssprachlich als Patientenrecht bezeichnet. Dieses Recht besteht aber nicht im Verhältnis zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt, sondern gegenüber der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung."3
Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.V. (LAGO)
Ihre Rechte - Ratgeber für Krebspatienten
Zum Flyer
Infoblatt des Bundes Ministerium für Justiz (BMJ)
zu Patientenrechten im Klartext
Zum Infoblatt
Bundesministerium für Gesundheit
Ratgeber für Patientenrechte
Verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten.
Zum Ratgeber
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Internetseite der UPD mit Beratungsangeboten zu gesundheitlichen
und gesundheitsrechtlichen Fragen per Mail, per Telefon und vor Ort
Zum Beratungsangebot
Deutsche Krebshilfe
Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte als Patient kennen.
Zur Internetseite der DKH
Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 09. September 2022
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2022
Laut Christiane Biber et al. wird die Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) definiert als „ein Interaktionsprozess mit dem Ziel, unter gleichberechtigter aktiver Beteiligung von Patient und Arzt auf Basis geteilter Information zu einer gemeinsam verantworteten Übereinkunft zu kommen.“1
Zuerst fand das Konzept der PEF im angloamerikanischen Sprachraum die größte Beachtung und hat sich erst in den letzten Jahren auch bei uns etabliert. Die Kanadierin Cathy Charles benannte deshalb auch erstmals die vier Charakteristika der PEF:
Bei den Konzepten zur Entscheidungsfindung nimmt die partizipative Entscheidungsfindung eine Mittelstellung zwischen der „paternalistischen Interaktion“ zwischen Arzt und Patient, wo die Informations- und Entscheidungsmacht beim Arzt liegen, und dem Modell der „Informed Choice“ ein, wo Information und Entscheidung ganz beim Patienten liegen. Aufgrund des medizinischen und des technischen Fortschritts gehen viele Experten davon aus, dass der partizipativen Entscheidungsfindung in Zukunft eine zunehmende Bedeutung zukommen wird.
Der Prozess der Partizipativen Entscheidungsfindung folgt dabei konkreten Handlungsschritten im Gespräch:
Für eine gelungene Kommunikation nach dem Modell der Partizipativen Entscheidungsfindung werden auch auf Seiten der Patienten Kompetenzen vorausgesetzt, damit dieser Prozess in seinen einzelnen Handlungsschritten optimal gelingen kann. Dazu gehört
Im Rahmen eines CME-Kurses für Ärzte des Thieme-Verlages wurde folgendes Fazit zur CME gezogen:
Krebsbetroffene möchten mehr gemeinsame Entscheidung. Das ist das Fazit einer im September 2022 veröffentlichten Studie. Der Heidelberger Krebsinformationsdienst (KID) hat in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe der Medizinischen Unversitätsklinik Heidelberg eine Querschnittsstudie zur gewünschten und erlebten Beteiligung von Krebsbetroffenen bei Entscheidungen zu ihrer medizinischen Versorgung durchgeführt. Die Studie untersuchte dabei, wie gut die präferierte und die erlebte Beteiligung übereinstimmen, welche soziodemografischen oder krankheitsbezogenen Faktoren mit welchen Partizipationspräferenzen und -erfahrungen assoziiert sind und ob es Unterschiede im Beteiligungswunsch je nach Thema der Entscheidung oder nach Krankheitsphase gibt.4
Über 1.500 Rückläufe waren auswertbar. Das mediane Alter der Befragten betrug 62 Jahre, knapp zwei Drittel waren Frauen und über die Hälfte hatte mindestens die Hochschulreife erlangt. Die Stichprobe umfasste Patientinnen und Patienten in allen Krankheitsphasen von Diagnosestellung bis zur palliativen Situation. Dabei vermitteln die Ergebnisse einen, wenn auch nicht repräsentativen, Eindruck aus der Versorgungsrealität:
Durchweg wünschen sich Krebsbetroffene mehr Beteiligung und insbesondere mehr partizipative Entscheidungen als sie tatsächlich erleben – so lassen sich die Ergebnisse zusammenfassen. Und dies gilt für alle abgefragten Entscheidungssituationen, also nicht nur in Bezug auf die Behandlung, sondern beispielsweise auch auf Untersuchungsmethoden, die Hinzuziehung anderer Ärzte oder den Behandlungsort. Im Detail zeigte sich:
Was in früheren Untersuchungen zu Beteiligungspräferenzen nicht so zu Tage trat: In diesem Kollektiv neigten Frauen mit Krebs eher einer passiven Rolle zu und erlebten es auch häufiger so. Dies, und mögliche Ursachen, sollte weiter untersucht werden, so die Autoren. Falls es sich bestätigt, wäre zu überlegen, ob man Frauen in besonderer – und vielleicht anderer – Weise zur Beteiligung ermutigen müsste.
Insgesamt wird die partizipative Entscheidung auch dieser Studie zufolge von einem großen Teil der onkologischen Patientinnen und Patienten bevorzugt, aber in der Praxis zu wenig realisiert. Es zeigten sich deutliche Diskrepanzen zwischen erlebter und gewünschter Beteiligung. Höher als in vielen früheren Untersuchungen war der Anteil mit aktiver, geringer derjenige mit passiver Rollenpräferenz. Dies mag mit dem infomationsaktiven Verhalten und dem vergleichsweise hohen Bildungsniveau der Nutzerinnen und Nutzer des Krebsinformationsdienstes zu erklären sein.
Fragebögen für das Arztgespräch von der Initiative Cancer Survivor
Nach dem Schockmoment der ersten Diagnose, aber auch bei einer erneuten Erkrankung, steht man vor vielen Fragen, die in der Situation meistens nur schwer zu verarbeiten sind. Zur Hilfestellung finden sie hier vorgefertigte Fragebögen für Ihr nächstes Arztgespräch. Sie können aus der Auflistung die wichtigsten Fragen für Sie ankreuzen, und selbstverständlich die Liste auch mit den eigenen Fragen erweitern.
Fragebogen 1: für die Zeit ab der ersten Diagnose
Fragebogen 2: am Ende der Therapie oder bei Rückfall
Checkliste für das Gespräch mit dem Arzt
Thüringische Krebsgesellschaft e.V. / UniversitätsTumorCentrum Jena
Je besser Sie sich auf das Gespräch mit dem Arzt vorbereiten und umso genauer Sie Ihren Arzt befragen, desto leichter fällt es Ihnen, die Diagnose zu verstehen und die verordnete Therapie einzuhalten. Diese Checkliste enthält einige Punkte und Fragen, die für das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt wichtig sein könnten.
Zur Checkliste
AOK- Checkliste: Behandlung und Operation
Vor einer medizinischen Behandlung oder einer Operation sollten Sie sich von Ihrem Arzt vollständig über Ihre Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Risiken und Folgen aufklären lassen. Bereiten Sie sich deshalb gut auf das Arztgespräch vor.
Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) – Patient und Arzt als Team
Christiane Bieber, Kathrin Gschwendtner, Nicole Müller, Wolfgang Eich
Thieme-Verlag
Zum Artikel als PDF-Datei
Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 09. September 2022
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2022