Wer wegen vieler Beschwerden dauerhaft behandelt wird, muss oft mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Bei einer solchen Multimedikation wächst die Gefahr unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, denn laut Deutscher Seniorenliga wird das Risiko von Wechselwirkungen oftmals verkannt.1
Nach Einschätzung von Experten ließe sich ab fünf Medikamenten kaum mehr abschätzen, wie die Substanzen zusammenwirken. Wichtig: Dies gilt nicht nur für Medikamente, die vom Arzt verordnet werden. Auch bei der Einnahme frei verkäuflicher Arzneimittel und pflanzlicher Wirkstoffe - dazu gehören auch Erkältungsmittel oder Kopfschmerztabletten - können Neben- und Wechselwirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Umso wichtiger ist es deshalb, dass Arzt, Apotheker und Patient bzw. seine Angehörigen den Überblick über alle einzunehmenden Medikamente behalten und sich intensiv abstimmen. Wenn gleichzeitig dauerhaft mindestens drei Arzneimittel verordnet werden, hat man einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Darauf werden alle verordneten und freiverkäuflichen Arzneimittel, aber auch Tropfen, Salben und pflanzliche Mittel sowie Vitamine aufgeführt. Eine solche aktuelle Übersicht trägt nicht nur zur Sicherheit der Therapie bei, sondern erleichtert auch dem Patienten, den Therapieplan einzuhalten.
Seit dem 1. Oktober 2016 haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen oder anwenden, deshalb einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in (zum Start) Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt. Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.
Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans erfolgen durch den Arzt, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.
Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an mit einbezogen worden und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.
Der ursprünglich als Papierausdruck vorliegende bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) kann seit der Verfügbarkeit des elektronischen Medikationsplans (eMP) - einer digitalen Weiterentwicklung des BMP - auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Die Medikation von Patientinnen und Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten sind so direkt auf der eGK verfügbar und kann – mit Zustimmung der versicherten – jederzeit von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und auch Psychotherapeuten eingesehen werden.
Der eMP ist seit 2020 - abhängig von der Verfügbarkeit der notwendigen Technik in der Praxis und vom PIN, den die Versicherten für ihre eGK bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen, verfügbar. Er muss von Haus- und Fachärzten für anspruchsberechtigte Versicherte nicht nur ausgestellt, sondern auch aktualisiert werden, sofern die Patienten dies wünschen.
Als ARMIN – die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen - 2014 startete, existierte weder der Bundeseinheitliche Medikationsplan, noch gab es vergleichbare Modellprojekte. Die Erfahrungen mit ARMIN demonstrierten so erstmals den Patientennutzen, wenn Ärzte und Apotheker bei der Arzneiverordnung zusammenarbeiten.
ARMIN ist bzw. war ein gemeinsames Projekt des Sächsischen und des Thüringer Apothekerverbandes, der Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsens und Thüringens sowie der AOK PLUS. Die Teilnahme war auf die Versicherten der AOK PLUS beschränkt und für diese kostenlos und freiwillig. Mit dem Modellvorhaben, bei dem Ärzte nach Möglichkeit nur noch Wirkstoffe verordnen und die Apotheker die entsprechenden Medikamente ausgeben, sollte die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöhen. Der ebenfalls neu eingeführte Medikationsplan (als Teil des Medikationsmanagements von ARMIN) sollte vor allem chronisch kranken Patienten helfen, die in der Regel mindestens fünf Medikament einnehmen. Neben 527 Ärzten beteiligten sich 874 Apotheken und 6.243 Patienten aus Sachsen und Thüringen an dem Pilotprojekt.
Das Modellprojekt endete zum 30. Juni 2022. Damit wurde die gesetzlich maximal mögliche Laufzeit von acht Jahren komplett ausgeschöpft. Das Versorgungsangebot ARMIN sollte die sichere und korrekte Einnahme der Medikamente fördern, die Therapietreue von chronisch kranken Patienten im Rahmen eines gemeinsamen elektronischen Medikationsmanagements von Arzt und Apotheker verbessern und die Arzneimittelkosten-Steigerung dämpfen. Zum Projektende zogen die Projektpartner dabei ein ausgesprochen positives Resümee:
Aufgrund der guten Erfahrungen setzen sich die Projektpartner für eine Anschlussvereinbarung ein. Neben einer Ausweitung des Patientenkreises über die AOK PLUS-Versicherten hinaus, würden perspektivisch auch weitere Leistungserbringer (z.B. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) von der Zugriffsmöglichkeit auf den neuen elektronischen Medikationsplan profitieren. Die gemeinsame Nutzung eines jederzeit in der Telematikinfrastruktur verfügbaren, einheitlichen elektronischen Medikationsplanes, welcher sich durch tiefe Integration in die Primärsoftwaresysteme der Heilberufler praktikabel bearbeiten lässt, könnte so Teil des Versorgungsalltags werden.
Nach Auskunft der AOK-PLUS sollen die positiv evaluierten Vertragsinhalte in einem Folgevorhaben außerhalb des bisherigen Modellvorhabens (mit den Modulen Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement) fortgeführt werden, damit bei Patienten mit Mehrfachmedikation die Arzneimitteltherapie weiterhin optimiert werden kann. Da die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Versorgungsverträge, zum Beispiel die Möglichkeit, bei den pharmazeutischen Dienstleistungen der Apotheken in den Regionen von den Bundesregelungen abweichen zu können, als Rahmenbedingungen noch nicht zur Verfügung stehen, kann das Versorgungsangebot aus ARMIN jedoch nicht lückenlos weitergeführt werden.
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Medikationsplan schafft Überblick - die Initiative
Zur Initiative
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der ¬Seniorenorganisationen e.V.
Hintergrundinfo zum elektronischen Medikationsplan (Stand: 12.05.2022)
Zu den Hintergrundinfos
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Patientenflyer zum Medikationsplan
Zum Flyer
Deutsches Ärzteblatt vom 25.08.2022
ARMIN-Projekt: Erste wissenschaftliche Ergebnisse veröffentlicht
Zum Artikel
Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 15. September 2022
Letzte Aktualisierung am: 15. September 2022