Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

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Erste Ansprechpartner für eine Ernährungsberatung bei Gewichts- und Ernährungsproblemen sind die behandelnden Ärzte: Sie informieren über geeignete Anlaufstellen und stellen eine Empfehlung oder Verordnung aus – nur dann beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten. Der Zuschuss kann variieren, daher empfiehlt sich ein Vorabgespräch mit der Krankenkasse. Wer sich selbst auf die Suche macht, sollte wissen: Die Begriffe „Ernährungsberater/in" und „Ernährungstherapeut/in" sind nicht geschützt. Deshalb bieten verschiedene Fachgesellschaften Zertifizierungen an, die von den Krankenkassen anerkannt werden.1

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Warum Ernährungsberatung?

Im Rahmen einer Krebstherapie kann es zu Nebenwirkungen wie übermäßiger Speichelbildung, Mundschleimhautentzündung oder Kau- und Schluckbeschwerden kommen. Auch der Appetit und der Geschmackssinn können sich verändern und sich somit ungünstig auf das Essverhalten auswirken. Deshalb kann es in jedem Fall sinnvoll sein, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Begleiterscheinungen abzumildern und die Ernährung auf Ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen.

Wie läuft das konkret ab?

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Eine Ernährungsberatung wird dabei von den Krankenkassen unter dem Begriff „Ernährungstherapie“ als eine „Rehabegleitende Maßnahme“ im §43 SGB V geregelt. Bei Vorliegen der entsprechenden Indikation, bezuschussen Krankenkassen eine Ernährungstherapie mit 50%. Üblicherweise wird die Leistung durch die beratende Person in Rechnung gestellt und muss vorerst durch den Hilfesuchenden beglichen werden. Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese kann der Hilfesuchende mitsamt der Rechnung aus der Ernährungsberatung bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.

Auf dem Portal „Stärker gegen Krebs“ werden die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie der Ablauf der Abrechnung wie folgend beschrieben:

  • Patient erhält vom Arzt eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung. Dabei handelt es sich nicht um eine Verordnung, wie z.B. bei der Physiotherapie. Ernährungsberatung ist damit extrabudgetär für den Arzt.
  • Patient sucht sich selbst eine qualifizierte Ernährungsfachkraft (Diätassistenten, Ökotrophologen, Ernährungswissenschaftler mit entsprechenden Zusatzzertifikaten), die durch eine entsprechende Grund- und Zusatzqualifikationen zertifiziert ist. Nur durch diese Qualifikationen können Ernährungsberater mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
  • Patient erhält vom Ernährungstherapeuten einen Kostenvoranschlag. Diesen sendet er zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeit an seine Krankenkasse.
  • Die Krankenkasse informiert den Patienten meist innerhalb der nächsten 10-14 Tage über die Höhe des Zuschusses für meist 4-5 Einzeltermine.2

Wohin kann ich mich in Sachsen wenden?

Entsprechend ausgebildete Ernährungsberaterinnen und -berater finden Sie auch in Sachsen. Dazu gehören zum Beispiel:

Katharina Götzel
Ernährungsberatung
Kesselsdorfer Str. 72
01159 Dresden
Telefon: 0351 / 309 173 17

Psychotherapeutische und
ernährungsmedizinische Praxis
Hoflößnitzstr. 47
01445 Radebeul
Telefon: 0351 / 8385927

Peggy Dathe / essthetik
Diät- & Ernährungsberatung
Niederauer Str. 15
01662 Meißen
Telefon: 03521 / 7980537

Praxis
für Diät- & Ernährungstherapie
Fabrikstraße 16
01662 Meißen
Telefon: 03521 / 833143

Praxis
für Diät- & Ernährungstherapie
August-Bebel-Straße 8
01683 Nossen
Telefon: 035242 / 65695

Praxis für Ernährungsberatung und
-therapie in der SCHKOLAergodia
Dresdner Straße 7
02763 Zittau
Telefon: 03583 / 702044

Praxis
für Diät- & Ernährungstherapie
Muldenstraße 1
04720 Döbeln
Telefon: 035242 / 65695

Heike Voigt
Ernährungsberatung
Wartburgstraße 6
08525 Plauen
Telefon: 03741 / 300977

Praxis
für Ernährung und Diätetik
Reusaer Str. 68
08529 Plauen
Telefon: 03741 / 4039806

Praxis
für Ernährungs-beratung
Postplatz 7
09366 Stollberg
Telefon: 0160 / 91105188

Weiterführende Informationen

Lese-Tipps

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Ernährung bei Krebserkrankungen
Ihr Ernährungsbegleiter bei Krebs
vom Krebsverband Baden-Württemberg

"Die Diagnose Krebs verunsichert sehr. Auf der Suche nach geeigneten Informationen finden sich oftmals widersprüchliche Angaben – insbesondere im Bereich der Ernährung. Uns als Landeskrebsgesellschaft ist es wichtig, Ihnen Sicherheit zu geben und Sie zu unterstützen. Daher haben wir in Zusammenarbeit mit dem Team von was-essen-bei-krebs.de diese umfassende Broschüre zur Ernährung bei Krebs erstellt.

Ernährung bei Krebs
Blaue Ratgeber, Band 46
Stiftung Deutsche Krebshilfe

Ernährung bei Krebs
Ein Ratgeber der
Krebsliga Schweiz

Ernährung bei Krebs
Ein Ratgeber der
Österreichischen Krebshilfe

Ernährung für Patienten mit Krebs
Eine Patienteninformation des
UniversitätsTumorCentrums Jena

Ernährungsinformationen bei Krebs
Eine Patienteninformation des
Universitätsklinikums Leipzig

Was essen bei Krebs?
Ein Online-Projekt des
Vereins Eat What You Need e.V.

Quellenhinweise
  1. Krebsinformationsdienst: Ernährung bei Krebs - Kein einheitliches Rezept. Pressemitteilung vom 20.12.2021. Online unter https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2021/dkfz-pm-21-71k-Ernaehrung-bei-Krebs-kein-einheitliches-Rezept.php Zuletzt eingesehen am 12. August 2022.
  2. Vgl. hierzu „Welche Voraussetzungen gibt es für eine Kostenübernahme?“ Online unter: https://www.staerkergegenkrebs.de/ernaehrung/ernaehrungsberatung-abrechnung/ Zuletzt eingesehen am 12. August 2022
Aktualisierungsinformationen

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 02. August 2022
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2022