Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten beim barrierefreien Bau bzw. Umbau von Wohnungen und Häusern

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Umbauten zur Barrierefreiheit und zur besseren Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes sind hilfreich, erfordern aber immer auch entsprechende Geldmittel, um umgesetzt werden zu können. Dabei sind Betroffene nicht nur auf sich alleine gestellt. Für den alters- und behindertengerechten Umbau für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten, die bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens helfen können. Hier ein kurzer Überblick.

Pflegekasse


Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes

Im Zuge der Umsetzung des ersten Pflegestärkungsgesetzes ab Januar 2015 wurden die Zuschüsse der Pflegeversicherung für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, hierzu gehören z.B. technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts etc., von bisher 2.557 Euro (bis 10.228 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) auf 4.000 Euro (bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) pro Maßnahme erhöht. Dabei müssen Betroffene seit Einführung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (30.10.2012) keinen Eigenanteil mehr tragen. Wenn sich zukünftig die Pflegesituation ändert und eine weitere Maßnahme erforderlich wird, kann der Zuschuss erneut gewährt werden. Entsprechende Anträge können bei der Pflegekasse durch den Betroffenen bzw. seine Angehörigen gestellt werden. Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse.

Was wird gefördert?

Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es laut BMG für solche Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem werden der Ein- und Umbau von Mobiliar unterstützt, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen.4

Wer kann wo einen Antrag stellen?

Betroffene mit einem anerkannten Pflegegrad können ihren Antrag auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bei ihrer Pflegekasse stellen. Dieser sogenannte Antrag auf Zuschüsse zur Finanzierung der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen kann durch ein formloses Schreiben an die Pflegekasse erfolgen.

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen können ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Dabei ist die Höhe der Zuschüsse unabhängig vom Pflegegrad und beträgt für alle Pflegegrade (1-5) bis zu 4.000 Euro für Einzelpersonen bzw. bis zu 16.000 Euro für Wohngruppen.

Sollte sich die Pflegesituation des Betroffenen so verändern, dass eine erneute bzw. zusätzliche Umbaumaßnahme notwendig sein sollte, kann - laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Zuschuss zur Wohnungsanpassung auch ein zweites Mal gewährt werden.

Dabei beträgt die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist durch die Pflegekassen für entsprechende Anträge drei Wochen. Nur wenn für die Leistungsentscheidung durch die Pflegekasse ein medizinisches Gutachten notwendig sein sollte, verlängert sich die Bearbeitungsfrist auf fünf Wochen.

Achtung: Sollte Ihre Pflegekasse diese Fristen nicht einhalten können, muss sie Ihnen dies rechtzeitig schriftlich mitteilen und auch entsprechend begründen. Tut sie das nicht und die Frist verstreicht, so gilt die Leistung laut BMG nach Ablauf der Frist als genehmigt.4

Gesetzliche Krankenversicherung


Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Aufgrund des Paragraphen § 11 SGB V haben alle Krankenversicherten einen Anspruch auf medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorbeugen oder den Gesundheitszustand verbessern. Dazu können Maßnahmen des barrierefreien Bauens gehören, wenn sie Arbeitsfähigkeit und Mobilität erhalten.

Förderprogramme der Bundesländer

Wohnraumförderungsgesetz

Auf der Grundlage des Wohnraumfördergesetzes entscheidet jedes Bundesland selbst, wie viel finanzielle Mittel es für welche Maßnahmen zum Erwerb, Umbau bzw. Ausbau von Wohnraum zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit der Förderung von Umbauten zur Sicherung der Barrierefreiheit über die landeseigenen Förderbanken unterscheidet sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Zur Nutzung dieser Programme müssen sie die Angebote und spezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Förderbank in ihrem Bundesland prüfen, das sich diese im Laufe der verschiedenen Haushaltsperioden auch ändern können. Zu den Förderinstituten der einzelnen Bundesländer.

KfW - Förderbank des Bundes

Angebote für Um- und Ausbauten

Die KfW fördert im Rahmen des Programmes "Altersgerecht Umbauen – Kredit" Bau­maßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen und den Einbruchschutz verbessern. Im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss Barrierereduzierung“ stehen demnächst wieder Mittel zur Verfügung. Beliebtester Förderbereich des Programms sind die Zuschüsse für den Badumbau (Zuschuss von durchschnittlich 2.100 €). Förderfähig sind hier Maßnahmen zur Änderungen der Raumaufteilung des Bades, bodengleiche Duschplätze einschließlich Duschklappsitze und die Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme).1

Sächsische Aufbaubank SAB

Investitionen in ein barrierefreies Zuhause

"Viele haben den Wunsch, im Alter so lange wie möglich unabhängig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dabei ist nur ein sehr geringer Teil des Wohnungsbestands im Freistaat Sachsen altersgerecht ausgestattet. Mit dem Programm „KfW – Altersgerecht Umbauen“ werden bauliche Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden z.B. im Bereich Barrierereduzierung." Dazu zählen:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Vertikale Erschließung/Überwindung vonTreppen und Stufen
  • Anpassung der Raumgeometrie/ Raumzuschnitt und Schwellenabbau
  • Badumbau/ Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus"

Bitte informieren Sie sich vorab bei der SAB über die konkreten Rahmenbedingungen und technischen Mindestanforderungen an die Umbauten. Die SAB empfiehlt dabei eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen wird empfohlen.2

Weitere Informationen bietet Ihnen auch der Flyer zum KfW-Programm Altersgerecht Umbauen.

Wohn-Riester

Nutzung der Riester-Rente für Umbauten

Wohn-Riester oder auch "Eigenheimrente" beschreibt die staatliche Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, das der Altersvorsorge dient. Nach dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz seit dem 1. Januar 2014, auch behinderten- und altengerechte Umbauten in die Förderung einbezogen werden, z.B. für Treppenlifte oder eine Modernisierung des Bads, die Barrieren verringert. Weitere Informationen hierzu bietet z.B. auch die Deutsche Rentenversicherung.

Sozialämter und Arbeitsagenturen

Unterstützung von bedürftigen Menschen

Sollte es keine anderweitige Möglichkeit der Förderung von Umbauten geben, können betroffene einkommensschwache oder behinderte Menschen sich auch an die Sozialämter der Kommunen wenden, die im Bedarfsfall ebenfalls  finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen können. Auch Wohnungsbauförderungsstellen oder Ämter für Wohnungswesen der Kommunen können Darlehen gewähren. Bei Arbeitslosen mit Beeinträchtigung, deren Aussichten auf berufliche Wiedereingliederung oder Erhalt des neuen Arbeitsplatzes durch den fehlenden barrierefreien Wohnraum gefährdet sind, kann der barrierefreie Umbau der Wohnung auch von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Weiterführende Informationen

© GKV-Spitzenverband

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 Abs. 2a SGB XI zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in der Fassung vom 27.09.2021 (PDF, 164 KB)

© Privat / TH

Verzeichnis der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 78 Absatz 2a SGB XI)

Im Verzeichnis werden die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach Maßnahmenbereich, Maßnahmenart und Maßnahme strukturiert. Die vorangestellte Maßnahmennummer dient der eindeutigen Zuordnung der jeweiligen Maßnahme. Mit der Suchfunktion können Maßnahmen gezielt nach Maßnahmenart und Maßnahmenbereich gefiltert werden. Zum Verzeichnis

Quelleninformationen
  1. förderdata: KFW-Zuschuss zum Badumbau - Programmstart 2022 für Juni angekündigt. Aktuelle Meldung auf www.foerderdata.de Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
  2. SAB: KfW-Altersgerecht Umbauen. Online unter https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-möchten-ein-haus-bauen-kaufen-oder-modernisieren/kfw-altersgerecht-umbauen.jsp#tab_program_examples Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
  3. KfW: Aktuelle Programminformationen zum barrierefreien Wohnen, Bauen und Umbauen. Online unter https://www.kfw.de/ Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
  4. Vgl. hierzu den Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit und die darin enthaltenen Informationen zu Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Online unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html Zuletzt eingesehen am 26. August 2022.
Aktualisierungsinformationen

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 24. August 2022
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2022