Barrierefrei zu Hause

Was heißt barrierefrei wohnen?

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Im § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird der Begriff Barrierefreiheit offiziell definiert. Im Rahmen des BGG geht es dabei jedoch nicht nur um barrierefreies Wohnen, sondern auch um viele andere Bereiche des täglichen Lebens. Dazu zählen z.B. auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Behindertengleichstellungsgesetz - § 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei wohnen heißt nach unserem Verständnis des Konzeptes, dass Räume, Terrassen oder Balkone sowie Alltagsgegenstände bequem erreichbar, begehbar, nutzbar und zugänglich sind. Aktuell ist jedoch nur ein geringer Prozentsatz der Wohnungen barrierefrei oder barrierearm.

Dabei sind es manchmal die kleinen Dinge, die eine große Wirkung haben. Bei der barrierefreien und behindertengerechten Gestaltung der eigenen "vier Wände" gibt es deshalb viele Dinge zu beachten.

In diesem Bereich möchten wir Ihnen umfangreiche Informationen, Ansprechpartner, Beratungsstellen und Produkt-Tipps zur Verfügung stellen, die Sie - bei Bedarf - bei der Gestaltung eines barrierefreien Wohnumfeldes unterstützt.

Weiterführende Informationen

Quellenhinweise
  1. Bundesministerium für Justiz: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Online unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/ Zuletzt eingesehen am 07. September 2022.
Aktualisierungsinformationen

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 24. August 2022
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2022

Gesetze und bauliche Regelungen

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Mit dem 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigt bzw. von bereits im Vorfeld verhindert werden. Es sollte außerdem die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Es war damit ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde das BGG im Jahre überarbeitet und seine Regelungen insbesondere an den UN-Behindertenrechtsbegriff angepasst. Das überarbeitete BGG trat dann im Juli 2016 in Kraft.

Die UN-Behindertenrechtskonvention oder auch „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities = CRPD) ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations = UN) im Bereich der Menschenrechte. Sie wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung beschlossen und ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Am 26. März 2009 hat auch die damalige Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen bekannt. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Dadurch wurde auch das "Barrierefreie Bauen" aus der bisherigen Nische geholt und entwickelte sich zu einem selbstverständlichen Anspruch an modernes Wohnen und Bauen.

In Sachsen gelten, wie in allen anderen Bundesländern, in Bezug auf das barrierefreien Planen und Bauen natürlich allgemeine Gesetze und Verordnungen, die in den letzten Jahren Ergänzungen bzw. teilweise spezifische Bestimmungen zur Barrierefreiheit neu erhalten haben. Dazu zählen z.B. Bauordnungen, Versammlungsstätten-Verordnungen und auch technische Baubestimmungen.

In der Verfassung des Freistaates Sachsen wird darüber hinaus in Artikel 7 auf die Verpflichtung der Gemeinschaft, auf Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen hinzuwirken, Wert gelegt. Das schließt natürlich auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen ein. Daneben fordert das Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG), die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihre Teilhabe gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Dabei sollen insbesondere staatliche Stellen und Behörden beim Bau und bei der Ausstattung von Gebäuden die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigen oder auch bei der Bereitstellung von Informationen im Internet auf die Barrierefreiheit achten.

Was es bei privat genutzten Wohnungen zu beachten gilt, regelt - ergänzend zur Norm DIN 18040 Teil 1 für "Öffentlich zugängliche Gebäude" - der Teil 2 der DIN-Norm 18040, der sich mit „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Wohnungen“ beschäftigt. Hier werden Planungsgrundlagen für eine barrierefreie Gestaltung des individuellen Lebensraumes dargestellt. Ziel der DIN-Norm ist es, die Barrierefreiheit gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu sichern, damit für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Wohnung ohne besondere Erschwernisse nutzbar und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich ist. Im Netz gibt es von  verschiedenen Anbietern Informationen zum Thema "Barrierefrei bauen in Sachsen", in Anlehnung an die Sächsische Bauordnung, z. B. bei Nullbarriere.de oder beim Fachverlag Rudolf Müller.

Detaillierte Darstellungen der Regelungen der DIN-Norm 18040-2 finden Sie bei Nullbarriere.de und die Komplettfassung der Sächsischen Bauordnung finden Sie auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen.

Auch für die verschiedenen öffentlichen Bereiche der Verwaltung oder auch der medizinischen Einrichtungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben konkrete Anforderungen an die Gestaltung bestehender Einrichtungen bzw. für den Neubau von Gebäuden. Beispielhaft sind hierfür die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit bei medizinischen Einrichtungen genannt. Hier hat z.B. die Stadt Leipzig ein detailliertes Informationsblatt für Bauträger und Architekten erstellt.

Weiterführende Informationen

Wer mehr wissen möchte oder konkrete Ansprechpartner bzw. Berater in seiner Nähe sucht, kann sich bei den folgenden Kontakten umfassender informieren.

Beratung zu barrierefreiem Planen und Bauen in Chemnitz

Sozialverband VdK Sachsen e.V.

Im September 1994 wurde dem Sozialverband VdK Sachsen e.V. vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales Chemnitz "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl" die Verantwortung für die "Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen in der Landesdirektion Chemnitz" übertragen.

Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen
Kay Kaden (Architekt)
Elisenstr. 12, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371-334013
E-Mail: kay.kaden@vdk-sachsen.de

Architektenkammer Sachsen

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Kostenfreie Beratungstermine der Architektenkammer Sachsen erhalten Sie in einem von drei sächsischen Beratungsstandorten. Gerne können Sie sich per Telefon oder E-Mail an die Berater in Ihrer Nähe wenden:

Standort Chemnitz
Architektenkammer Sachsen - Kammerbüro Chemnitz
Ansprechpartnerin: Sylvia Zimmer
An der Markthalle 4, 09111 Chemnitz

Tel.: 0371-694213
E-Mail: chemnitz@aksachsen.org

Standort Dresden
Architektenkammer Sachsen - Haus der Architekten
Ansprechpartnerin: Jana Krug
Goetheallee 37, 01309 Dresden

Tel.: 0351-31746 0
E-Mail: dresden@aksachsen.org

Standort Leipzig
Architektenkammer Sachsen - Kammerbüro Leipzig
Ansprechpartnerin: Elke Nenoff
Dorotheenplatz 3, 04109 Leipzig

Tel.: 0341-9605883
E-Mail: leipzig@aksachsen.org

Freistaat Sachsen

Mit den Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" möchte das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Freistaat Sachsen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglichen. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im Informationsflyer "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle".

Ergänzt wird das Investitionsprogramm durch ein Programm "Sachsen barrierefrei 2030". Dazu erklärt Staatsministerin Petra Köpping: "Die Schaffung einer barrierefreien öffentlichen Infrastruktur ermöglicht es nicht nur Menschen mit Behinderungen, Geschäfte, Dienstleistungen, oder Kulturstätten besser zu erreichen. Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung und Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft."1

Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen zum Abbau von bestehenden Barrieren bei öffentlichen kommunalen Einrichtungen wie etwa Sportplätzen, Grünanlagen oder Friedhöfen. Dies können beispielsweise die Herstellung eines barrierefreien Weges durch eine Parkanlage oder die Absenkung eines Gehwegbordsteins vor einem Museum sein, aber auch die Errichtung zusätzlicher Orientierungs- und Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderungen in einer Fußgängerzone. Die Mittel werden auf Antrag über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank als Pauschalen an die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgereicht. Sie können durch die Landkreise auch an kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen weiterbewilligt werden.

Weitere Informationen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Sachsen finden Sie hier. Eine Planungsgrundlage für barrierefreie Wohnungen des Freistaates Sachsen steht Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung.

Das Haus Online

Wer auch im Alter oder mit einer Mobilitätseinschränkung selbstbestimmt in seinem eigenen Zuhause leben möchte, kann dieses barrierefrei gestalten. Die Autoren von "Das Haus" erklären Ihnen online, wie die gesetzliche Barrierefreiheit-Definition lautet und was es mit Begriffen wie „rollstuhlgerecht“ und „seniorengerecht“ auf sich hat. zu den Begriffserklärungen und Informationen zum barrierefreien Wohnen.

Quellenhinweise
  1. Freistaat unterstützt den Ausbau von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19.07.2021. Online unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/254885 Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
Aktualisierungsinformationen

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 24. August 2022
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2022

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Wohin können Sie sich wenden, wenn Sie sich über barrierefreies Wohnen informieren möchten? Wer kann Sie beraten? Welche Produktlösungen gibt es bereits? Hier ein paar Anregungen für Ihre Beschäftigung mit dem Thema "Barrierefreies Bauen und Wohnen".

Musterwohnungen

Informationen zum barrierefreien Wohnen erhalten Sie z.B. in speziellen Musterwohnungen, Ausstellungen oder bei Beratungsstellen zum barrierefreien Wohnen. Hier finden Sie eine Vielzahl an Hilfs- und Unterstützungsmitteln, die Sie direkt testen und auf die Erfüllung Ihre individuellen Anforderungen prüfen können. Dabei erhalten Sie auf Wunsch auch eine persönliche und individuelle Beratung.

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
"Länger zuhause leben" ist der Wunsch der meisten älteren Menschen. Eine altersgerechte Wohnung kann hierzu einen großen Beitrag leisten. Einen Überblick über entsprechende Musterwohnungen im gesamten Bundesgebiet bietet deshalb das Informationsportal "Zuhause im Alter" des BMFSFJ.

In Sachsen gibt es für Sie folgende Musterwohnungen:

Musterwohnung Leipzig: Beratungsstelle Wohnen und Soziales
BMFSFJ: "Beratung zu Anpassungsmaßnahmen im Wohnbereich und Unterstützung bei der Planung und Finanzierung. Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern." Zum Online-Angebot sowie zum Informationsflyer der Beratungsstelle in Leipzig

Musterwohnung Plauen: Servicestelle für alters- und pflegegerechtes Wohnen
BMFSFJ: "In der integrierten Musterwohnung sind Möglichkeiten zur Wohnumfeldverbesserung, ... Alltagshilfen und Hilfsmittel, Notrufsysteme und mehr ausgestellt. Die ausgestellten Produkte können ausprobiert und getestet werden. Ebenso bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle kostenfreie Wohnberatung im häuslichen Umfeld an." Zum Online-Angebot

Musterwohnung Rodewisch: Servicestelle Seniorennetzwerk
BMFSFJ: "Hilfestellung & Information rund um’s Älterwerden. Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten. Beratung zur altersgerechten Wohnraumanpassung." Zum Online-Angebot sowie zum Informationsflyer des Seniorennetzwerkes

Musterwohnung Zwickau: Älter werden - wohnen bleiben
BMFSFJ: "In der Musterwohnung können Sie sich einen Überblick über mögliche Wohnraumanpassungen und Alltagshilfen verschaffen. Mit speziellen Alltagshilfen und Umbaumaßnahmen kann Ihre Wohnung fit für die Herausforderungen im Alter aber auch bei Mobilitätseinschränkung oder Pflegebedürftigkeit werden." Zum Online-Angebot

Beratungsangebote

Architektenkammer Sachsen

Kostenfreie Beratungstermine der Architektenkammer Sachsen erhalten Sie in einem von drei sächsischen Beratungsstandorten. Gerne können Sie sich per Telefon oder E-Mail an die Berater in Ihrer Nähe wenden:

Standort Chemnitz
Architektenkammer Sachsen - Kammerbüro Chemnitz
Ansprechpartnerin: Sylvia Zimmer
An der Markthalle 4, 09111 Chemnitz

Tel.: 0371-694213
E-Mail: chemnitz@aksachsen.org

Standort Dresden
Architektenkammer Sachsen - Haus der Architekten
Ansprechpartnerin: Jana Krug
Goetheallee 37, 01309 Dresden

Tel.: 0351-31746 0
E-Mail: dresden@aksachsen.org

Standort Leipzig
Architektenkammer Sachsen - Kammerbüro Leipzig
Ansprechpartnerin: Elke Nenoff
Dorotheenplatz 3, 04109 Leipzig

Tel.: 0341-9605883
E-Mail: leipzig@aksachsen.org

Sozialverband VdK Sachsen e.V.

Im September 1994 wurde dem Sozialverband VdK Sachsen e.V. vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales Chemnitz "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl" die Verantwortung für die "Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen in der Landesdirektion Chemnitz" übertragen.

Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen
Kay Kaden (Architekt)
Elisenstr. 12, 09111 Chemnitz

Tel.: 0371-334013
E-Mail: kay.kaden@vdk-sachsen.de

Kommunale Bauämter

Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland liegt das Baurecht in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Dies betrifft damit auch die Regelungen zum barrierefreien Bauen und die damit verbundenen Umsetzungsverordnungen. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen haben laut Conterganstiftung dabei alle Bundesländer Teile der DIN-Norm 18040 zum barrierefreien Bauen von Wohnungen als „Technische Baubestimmungen“ eingeführt.1 Für detaillierte Informationen zu den maßgeblichen Regelungen in Ihrer Region wenden Sie sich bitte an das kommunale Bauamt in Ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis.

Übersicht Wohnberatung
Bundesinitiative Daheim statt Heim e.V.

Regionalen Wohnberatungsstellen helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Wohnraumanpassungen notwendig sind und wie diese finanziert werden sollten. Hier können Sie einen regionalen Ansprechpartner für Ihre persönliche Wohnberatung recherchieren.

© Privat / TH

Hilfreiche Adressen

BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 31006-0
Fax: 0211 / 31006-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Altkrautheimer Str. 20
74238 Krautheim

Tel.: 06294 / 4281-0
Fax: 06294 / 4281-79
E-Mail: info@bsk-ev.org
Internet: http://www.barrierefreifueralle.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.

Verein zur Förderung des selbständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48, 13187 Berlin

Tel.: 030 / 47 47 47 00
Fax: 030 / 47 53 18 92
E-Mail: info@wohnungsanpassung-bag.de

Internet: http://www.bag-wohnungsanpassung.de

Barrierefrei Leben e.V.
Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung
Richardstraße 45, 22081 Hamburg

Tel.: 040 / 29995656
Fax: 040 / 293601
E-Mail: Vorstand@barrierefrei-leben.de
Internet: www.barrierefrei-leben.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Walter-Kolb-Straße 9–11, 60594 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 605018-0
Fax: 069 / 605018-2
eMail: info@BAR-Frankfurt.de

Internet: www.bar-frankfurt.de

GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik® mbH
Max-Planck-Straße 5, 58638 Iserlohn

Tel.: 02371/9595-0
Fax: 02371/9595-20
eMail: info@gerontotechnik.de
Internet: www.gerontotechnik.de

Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Landesgeschäftsstelle

Tel.: 0371 - 33 40 0
Fax: 0371 - 33 40 33
E-Mail: sachsen@vdk.de
Internet: www.vdk.de

Weiterführende Informationen

Quelleninformationen
  1. Contergan-Infoportal der Conterganstiftung: Barrierefrei Bauen und Wohnen. Online unter. https://contergan-infoportal.de/teilhabe/wohnen/barrierefrei-bauen-und-wohnen/ Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
  2. Internetauftritt der Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen (KCS). Online unter https://www.kc-sachsen.de/materialien.html Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
  3. Online-Portal "Zuhause im Alter" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Online unter https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de Zuletzt eingesehen am 24. August 2022.
Aktualisierungsinformationen

Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (SW / TH)
Erstellt am: 24. August 2022
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2022